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Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Bieter nachstehende Bedingungen an:

1. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH versteigert öffentlich (im Sinne des § 383 Abs.3 Satz 1 BGB) und versteigert als Kommissionär (§ 383 HGB) im eigenen Namen und auf Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben.

2. 1. Der Versteigerer behält sich vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

2.2. Zieht ein Einlieferer einen Auftrag ganz oder teilweise zurück, so ist er für die dem Auktionator entgangene Provision, berechnet nach dem Limit, respektive an den bereits eingegangenen Geboten, erstattungspflichtig. Wird ein Gegenstand ohne Limit eingeliefert, so beträgt die Entschädigung pauschal 10,00 % zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Beiden Parteien steht jedoch der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens offen. Wurden bereits gemäß des Auftrages Fotos gefertigt, so sind deren Kosten ebenfalls zu erstatten. Ggf. angefallene weitere Kosten, etwa für Gutachten, Expertisen etc. sind ebenfalls zu erstatten. Bis zur vollständigen Erfüllung dieser Erstattungspflicht hat der Auktionator ein Zurückbehaltungsrecht an dem eingelieferten Gegenstand.  

3. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung eingehend besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Auf altersbedingte Spuren (Bereibungen, kleine Bestoßungen, u. a.) wird nicht gesondert hingewiesen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie zusätzliche mündliche oder schriftliche Angaben sind keine Garantien im Rechtssinne, d. h. sie sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff. BGB. Das gilt auch für Maße, Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft, Zeitangaben etc.

3.1. Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Kunstwerke und anderweitigen Objekte sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes beeinträchtigen. Veränderungen, z. B. Austrocknung des Mediums oder Veränderung aufgrund von Lichteinfall, werden nicht angegeben und sind als normaler Zustand zu verstehen. Reinigungen und kleinere Ausbesserungen hingegen dienen der Konservierung und sind keine wertmindernden Veränderungen. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung. Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Dieser Bericht, sowie weiterer Angaben zum Versteigerungsobjekt in mündlicher oder schriftlicher Form bzw. per Email enthalten keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive Einschätzung der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH zum Ausdruck. Sämtliche Angaben zum Versteigerungsobjekt sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen und dienen ausschließlich der unverbindlichen Information.

In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Kunstwerkes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB). Alle Angaben im Katalog beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Auktion veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird zusätzlich ein Internet-Katalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Kunstwerke zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Kunstgegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.

3.2 Gemälde, Grafiken, Aquarelle, Pastelle und sonstige Bilder werden grundsätzlich bei den Versteigerungen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ohne Rahmen angeboten. Beschädigungen an der Rahmung können nicht geltend gemacht werden.

3.3 Schadensersatzansprüche gegen die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (incl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben.

3.4 Gebote können während der Präsenzversteigerung  persönlich, online oder per Telefon abgegeben werden. Ist eine Präsenzauktion aufgrund einer behördlichen Anordnung untersagt und findet die Auktion ausschließlich online statt, so handelt es sich ebenfalls in diesem Fall um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB bei der nach dem Zuschlag ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).Im Übrigen gelten für Online-Versteigerungen Ziffer 10.

4. Vor der Abgabe eines Gebotes muss jeder Bieter unter Angaben seiner Personalien eine Bieternummer lösen. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist, einen offiziellen Identitätsnachweis sowie Bankreferenzen und Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH eine Person von der Auktion auszuschließen. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dieses 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitteilen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum bleibt vorbehalten.

5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Aufträge für Schrift- oder Telefongebote müssen zur ordnungsgemäßen Abwicklung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen; bei telefonischen Geboten übernimmt die Auktionshaus an der Ruhr GmbH keine Gewähr dafür, dass eine Telefonverbindung zustande kommt. Jeder Auftrag zum telefonischen Bieten kommt einem Gebot des Limitpreises gleich. Die Telefongebote können durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH aufgezeichnet werden. 

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum geht erst bei vollständiger Zahlung des Endpreises über.

7. Für die Auktion „Alte Kunst | Moderne & Zeitgenössische Kunst“ am 02. Dezember 2023 sind auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld ich Höhe von 25,21 % des Zuschlagspreises, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer (30,00 % brutto) zu entrichten. Zur Abgeltung der gemäß § 26 UrhG anfallenden Folgerechtsgebühr bei der Veräußerung eines Originalwerkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes trägt der Einlieferer und der Ersteigerer jeweils eine Gebühr in Höhe von 2% des Zuschlagpreises. Die Folgerechtsgebühr fällt nur dann an, wenn die Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufs verstorben sind und der Zuschlagpreis mehr als 400 € beträgt.

Für die Auktion „Seltene & exklusive Luxusuhren“ am 02. Dezember 2023 beträgt das Aufgeld 14,28% vom Zuschlag inkl. MwSt. (brutto) = 12,00% (netto). Für die Nutzung der Online-Bietkonsolen fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 3,57% vom Zuschlag inkl. MwSt. (brutto) = 3,00% (netto) an.

Nimmt der Ersteigerer persönlich an der Auktion teil, ist der Gesamtpreis mit dem Zuschlag zur Zahlung fällig. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten oder vertreten gewesen sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet.

8. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1,5 % je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Bankgebühren zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer verpflichtet ist,  einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes zu ersetzen.

9. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Der Versteigerer haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte drei Wochen nach Ablauf der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Die Kosten trägt der Ersteigerer. Bei einer Selbsteinlagerung durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH werden pro Tag und Objekt 3,00 EUR netto für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH behält sich vor, darüber hinausgehende Kosten dem Ersteigerer gegenüber geltend zu machen. 

10. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät 10 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.

11. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.

12.1 Die Firma Auktionshaus an der Ruhr bietet auch Online-Versteigerungen an.

12.2. Nach einer vorherigen Registrierung des Bieters ist dieser berechtigt, an einer Online-Versteigerung teilzunehmen und Kaufangebote auf die zur Versteigerung angebotenen Artikel abzugeben.   

Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH  ist berechtigt, die Registrierung zu widerrufen und den Bieter zu sperren, wenn dieser gegen die Versteigerungsbedingungen verstößt oder in der Vergangenheit verstoßen hat. Im Übrigen behält sich die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH vor, einen Bieter aus anderen Gründen zu sperren. Durch die Registrierung bei der Online-Versteigerungen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.

12.3. Die Dauer einer Versteigerung wird auf einen bestimmten Zeitraum (Versteigerungsfrist), gemessen anhand der ausschließlich maßgeblichen Uhrzeit, die von der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH vorgegeben wird, festgesetzt. Das voraussichtliche Auktionsende wird angezeigt. Mit dem Auktionsende erfolgt der Zuschlag. Danach werden keine höheren Gebote mehr zugelassen. Die eingestellten Objekte werden zu einem Anfangsgebot (Mindestgebot) ausgeboten. Das Mindestangebot enthält die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer sowie das Aufgeld gemäß Ziffer 7.1. Hinzu kommt gegebenenfalls die Abgeltungspauschale der Folgerechte gemäß Ziffer 7.2. 

12.4 Das Anfangsgebot ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben. Die Mindeststeigerungsschritte werden jeweils von der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH vorgegeben. In der Regel betragen die Steigerungsschritte bei einer Präsenzauktion 10% des vorherigen Höchstgebotes. Dem Auktionator ob liegt es, die Steigerungsschritte auf bzw. abzurunden. Ebenso bleibt es vorbehalten, zwischen Gebote anzunehmen oder abzulehnen.

12.5. Wird ein höherer Betrag als das Mindestangebot geboten, so stellt dieses das Höchstgebot solange dar, bis ein höheres Angebot abgegeben wird. Das abgegebene Gebot des Bieters ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlags. Dieser ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Das bei Auktionsende vorliegende Höchstgebot  wird angenommen (Zuschlag). Dem Höchstbieter wird durch E-Mail mitgeteilt, dass er den Zuschlag erhalten hat.

12.6. Nach Mitteilung des Zuschlags hat der Ersteigerer den Gebotsbetrag innerhalb von zehn Tagen zu entrichten und die Sache abzuholen (Zahlungs- /Abholfrist).

12.7. Endet eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt, in dem der Zugriff auf die Online-Versteigerung  für alle Bieter aus technischen Gründen nicht möglich ist, so kann die Versteigerung abgebrochen werden. Ein in diesem Fall vom System fehlerhaft mitgeteilter Zuschlag ist unwirksam. Der in diesem Zeitpunkt Höchstbietende wird von der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH  von dem Abbruch unverzüglich per E-Mail unterrichtet. Die zur Versteigerung angebotenen Objekte können einer neuen Versteigerung zugeführt werden; ein Anspruch auf Durchführung einer neuen Versteigerung besteht nicht.

12.8. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe der Sache übertragen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Mülheim an der Ruhr. Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

14. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Stand März 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Auktionen und Onlineshop

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für Rechtsgeschäfte, die ausschließlich bei sogenannten reinen Online-Auktionen ohne Präsenzversteigerung und über unseren Onlineshop abgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um Verkaufsaktionen, die weder eine Versteigerung gemäß § 34b GewO, § 156 BGB noch eine öffentlich zugängliche Versteigerung darstellen. Bei diesen Online-Auktionen und im Onlineshop werden gebrauchte Waren (insbesondere Kunstgegenstände aller Art, sowie Schmuck und Uhren) im eigenen Namen für Rechnung eines Dritten Auftraggebers zum Kauf angeboten. Diese AGBs gelten nicht für die ebenfalls von uns durchgeführten klassischen Versteigerungen. Diese Nutzungsbedingungen können Sie ausdrucken und speichern. Dieses Dokument können Sie hier als PDF herunterladen und speichern.

2. Vertragsschluss Online-Auktion

2.1 Für eine Teilnahme an einer Online-Versteigerung ist es erforderlich, dass der Bieter vor der Abgabe eines Kaufangebotes sich zuvor registriert. Bei der Registrierung sind die erforderlichen Angaben von Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Das Auktionshaus behält sich vor, nach eigenem Ermessen eine Registrierungsanfrage anzunehmen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Erstellung eines Kundenkontos besteht insofern nicht. Das Auktionshaus ist zudem berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Registrierung jederzeit zu widerrufen. Mit der Registrierung werden diese AGBs in ihrer jeweils gültigen Fassung durch den Bieter anerkannt. Der Bieter ist berechtigt, jederzeit seine Registrierung zu löschen. Eine Datenspeicherung erfolgt dann nur noch im Umfang zur Erfüllung und Abwicklung abgeschlossener Verträge.

2.2 Die Dauer einer Versteigerung wird auf einem bestimmten Zeitraum (Versteigerungsfrist), bemessen anhand der ausschließlich maßgeblichen Uhrzeit am Sitz des Unternehmens vorgegeben. Das voraussichtliche Auktionsende wird angezeigt. Die eingestellten Objekte werden zu einem Anfangsgebot -das sogenannten Mindestgebot- angeboten. Das Angebot ist eine Aufforderung, Gebote zum Erwerb des Objektes abzugeben. Mit dem Auktionsende wird das bis zu diesem Zeitpunkt vorliegende Höchstangebot angenommen. Die verbindliche Annahme des Angebotes wird dem Bieter gegenüber durch Übersendung einer E-Mail bestätigt. Nach dem  Auktionsende werden keine weiteren Angebote mehr zugelassen.

2.3 Sofern in den letzten 3 Minuten vor Auktionsende ein weiteres Angebot abgegeben wird, verlängert sich die Auktion automatisch um weitere 3 Minuten. Dieser Prozess wiederholt sich so lange, bis 3 Minuten lang keine neuen Angebote mehr eingehen. Erst dann erfolgt der Vertragsschluss mit dem Bieter mit dem höchsten Angebot. Diese 3-Minuten-Regel ist auf 2 Stunden begrenzt.

2.4 Die Präsentation der eingestellten Objekte stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Es handelt sich hierbei um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

2.5 Die Mindeststeigerungsschritte ergeben sich aus der jeweiligen Online-Auktion und den angebotenen Exponaten. Das Auktionshaus behält sich vor, die Steigerungsschritte zu variieren.

 2.6 Nach der Mitteilung des zustande gekommenen Kaufvertrages ist der Kaufpreis innerhalb von zehn Tagen zu entrichten. Nach Zahlungseingang wird das Objekt an die von dem Bieter angegebene inländische Anschrift versendet. Die Versendung ins Ausland bedarf einer vorherigen individuellen Absprache und textlicher Zustimmung des Auktionshauses.

2.7 Sofern infolge einer technischen Störung die ordnungsgemäße Durchführung der Online-Auktion nicht möglich ist, so ist das Auktionshaus berechtigt, die Versteigerung abzubrechen. Der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende wird durch das Auktionshaus von dem Abbruch unverzüglich per E-Mail unterrichtet. Ein Vertragsschluss mit dem Höchstbietenden kommt in diesem Fall nicht zustande. Das Auktionshaus ist berechtigt, das angebotene Objekt einer neuen Online-Auktion zuzuführen. Ein Anspruch auf Durchführung einer erneuten Online-Auktion besteht nicht.

3. Widerrufsrecht

Für den Fall, dass der Bieter/Käufer Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, steht diesem nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind natürliche Personen, die das Kaufangebot zu einem Zweck abgeben, der weder der gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Der Bieter/Käufer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Bieter/Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat, oder – wenn mehrere Objekten, die der Bieter/Käufer im Rahmen einer einheitlichen Online-Auktion gekauft hat, getrennt geliefert werden – an dem Tag, an dem der Bieter/Käufer oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das letzte Objekt in Besitz genommen hat.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Bieter/Käufer das Auktionshaus  mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Der Widerruf ist zu richten an:

Anschrift:

Auktions- & Immobilienhandelsgesellschaft mbH
Friedrichstraße 67-67a
 45468 Mülheim

Telefon: 0208 – 3059081

Fax: 0208 – 4391735

Im Falle der Absendung der Widerrufserklärung per E-Mail ist diese zu richten an:
E-Mail-Adresse: info@auktionshausanderruhr.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Bieter/Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Bieter/Käufer den Vertrag widerruft, hat das Auktionshaus ihm alle Zahlungen, die es von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Bieter eine andere Art der Lieferung als die von dem Auktionshaus angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung des Bieters über den Widerruf des Vertrags beim Auktionshaus eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet das Auktionshaus dasselbe Zahlungsmittel, das der Bieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Bieter wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Das Auktionshaus kann die Rückzahlung verweigern, bis es die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Bieter/Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er das Objekt zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Bieter/Käufer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er das Auktionshaus über den Widerruf unterrichtet, an das Auktionshaus zurückzusenden oder zu übergeben. Die Rücksendung ist an folgende Adresse zu richten:

Auktions- & Immobilienhandelsgesellschaft mbH
Friedrichstraße 67-67a
45468 Mülheim

Die Frist ist gewahrt, wenn der Bieter/Käufer das Objekt vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

Für die Kosten der Rücksendung gilt das Folgende: Verwendet der Bieter/Käufer einen von dem Auktionshaus  bereitgestellten Retourenaufkleber, ist die Rücksendung für ihn kostenfrei. Ein Retourenaufkleber kann durch den Bieter/Käufer beim Auktionshaus angefordert werden.  Falls der Bieter/Käufer den Retourenaufkleber des Auktionshauses nicht verwendet, hat er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

Der Bieter/Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Muster-Widerrufsformular

Wenn der Bieter/Käufer den Vertrag widerrufen will, dann kann er hierzu das folgende Formular ausfüllen und an das Auktionshaus zurücksenden. Das Formular ist jedoch nicht vorgeschrieben.

– Auktions- & Immobilienhandelsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 67-67a ,  45468 Mülheim, Fax: 0208 – 4391735, E-Mail-Adresse: info@auktionshausanderruhr.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

_______________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

4. Eigentumsvorbehalt/Aufrechnung

Das gelieferte Objekt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auktionshauses. Aufrechnung können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklärt werden.

5. Zahlungsverzug

5.1 Im Falle eines Verzuges des Bieters/Käufers mit der Zahlung des Kaufpreises ist das Auktionshaus unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat zu berechnen. Der Bieter/Käufer ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Erwerbers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können.

5.2 Tritt das Auktionshaus im Falle des Zahlungsverzugs des Bieters/Käufers vom Kaufvertrag zurück und wird der Gegenstand nochmals verkauft, ist der Bieter/Käufer verpflichtet infolge des Verzugs die hierdurch entstandenen Schäden wie Lagerhaltungskosten, Ausfall, entgangener Gewinn (Aufgeld) etc. zu ersetzen.

6. Lieferung

Der Versand der Objekte durch das Auktionshaus erfolgt ausschließlich an Lieferadressen in Deutschland. Soweit keine abweichenden Lieferfristen  vereinbart sind, beträgt die Lieferzeit bis zu fünf Werktage nach Eingang des vollständigen Kaufpreises, sofern im Bestellprozess nicht kürzer angegeben. Alternativ kann der Kaufgegenstand nach Vereinbarung eines entsprechenden Termins in unseren Geschäftsräumen gegen Entrichtung des vollständigen Kaufpreises abgeholt werden. Das Auktionshaus kann eine Abholung widersprechen, sofern der Abholungswunsch nicht unmittelbar nach Zustandekommen des Kaufvertrages geäußert wird und der Abholtermin nicht später als 14 Tage seit Vertragsschluss liegt.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 30 % einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich anfallender Versandkosten zu zahlen.

7.2 Zur Abgeltung der gemäß § 26 UrhG anfallenden Folgerechtsgebühr bei der Veräußerung eines Originalwerkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes trägt der Veräußerer und der Erwerber jeweils eine Gebühr in Höhe von 2% des Zuschlagpreises. Die Folgerechtsgebühr fällt nur dann an, wenn die Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufs verstorben sind und der Zuschlagpreis mehr als 400 € beträgt.

7.3 Das Auktionshaus unterstützt grundsätzlich folgende Zahlungsarten: Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express), PayPal, SOFORT Überweisung. Das Auktionshaus behält sich vor, im Einzelfall einzelne Zahlungsmethoden nicht zur Verfügung zu stellen oder auf andere Zahlungsmethoden zu verweisen.

8. Mängelgewährleistung

8.1 Bei sämtlichen im Rahmen der Online-Auktion erworbenen Objekten handelt es sich um gebrauchte Gegenstände. Diese haben gemäß ihrem Alter und ihrer Herkunft einen entsprechenden Erhaltungszustand. Besondere Angaben zum Erhaltungszustand werden nur dann durch das Auktionshaus gemacht, soweit die Auffassung besteht, dass diese zur Beschreibung des optischen Gesamteindrucks des Gegenstandes erforderlich sind. Bei Fehlen von Angaben zu einem Erhaltungszustand, begründet dieses keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung. Telefonische oder schriftliche Auskünfte in Bezug auf den Erhaltungszustand des angebotenen Objektes begründen ebenfalls weder eine zugesagte Eigenschaft, noch liegt hierin die Übernahme einer Garantie.

8.2 Soweit es sich bei dem Bieter/Käufer um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, wird die Gewährleistung bei gebrauchten Gegenständen nach Beginn der gesetzlichen Verjährung auf ein Jahr begrenzt. Gegenüber Unternehmen im Sinne des §§ 14 BGB wird die Gewährleistung für jegliche Mängel an dem veräußerten Objekt ausgeschlossen.

8.3 Schadensersatzansprüche gegen das Auktionshaus wegen Rechts- und Sachmängeln, Ersatz vergeblicher Aufwendungen, entgangener Gewinn sowie Gutachtenkosten sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässigen Handeln des Auktionshauses oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

8.4 Eine Haftung ist bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden bis zu einer Höhe von maximal dem Doppelten des Kaufpreises des Objektes begrenzt.

9. Erreichbarkeit des Online-Portals

Das Auktionshaus verwendet für seine Online-Portal Soft-und Hardware, die jeweils dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Auf Störungen und Beeinträchtigungen im Internetverkehr hat das Auktionshaus jedoch keinen Einfluss. Das Auktionshaus kann daher keine Gewährleistung für eine ununterbrochene und störungsfreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit des betriebenen Online-Portals übernehmen. Insbesondere haftet das Auktionshaus nicht dafür,dass infolge technischer Störungen Kaufpreisangebote nicht oder verspätet abgegeben werden können bzw. verspätet oder nicht zu gehen.

10. Urheberrechte

An sämtliche auf unserem Online-Portal veröffentlichten Bilder, Texte und Filme besitzt das Auktionshaus entweder eigene Urheberrechte oder hat Nutzungslizenzen von dem berechtigten Rechtsinhaber erworben bzw. ist aufgrund der urheberrechtlichen Katalogbildfreiheit zur Nutzung berechtigt. Ohne eine ausdrückliche Zustimmung ist eine Nutzung, Wiedergabe oder Vervielfältigung der Bilder, Texte und Filme nicht gestattet.

10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Streitschlichtung

Auf Verträge zwischen dem Auktionshaus und dem Bieter/Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auktionshaus und dem Bieter der Sitz des Auktionshauses (Mülheim an der Ruhr) vereinbart.

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform finden Sie unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

An Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nimmt das Auktionshaus nicht teil.

Soweit es sich bei dem Bieter/Käufer nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, wird als Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten der Firmensitz des Auktionshauses vereinbart.

Stand März 2022

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Bei größeren Sammlungen oder sehr wertvollen Objekten bieten wir Ihnen auch eine Begutachtung bei Ihnen Zuhause an.

Welche Sparten kann ich einliefen?

Unser Fokus liegt auf dem internationalen Verkauf von Moderner Kunst & Alter Kunst in allen Facetten, Schmuck, Edelsteine & Luxusuhren sowie hochwertigen Antiquitäten & Kunstgewerbe.

Ist eine Schätzung kostenlos?

Eine mündliche Schätzung ist generell kostenlos. Im Zuge einer Einlieferung ermitteln unsere Experten den aktuellen Schätzwert und den Limitpreis Ihrer Objekte. Im Anschluss informieren wir Sie über Verkaufschancen & Möglichkeiten.

Welche Kosten fallen an?

Die Verkäuferprovision ist erfolgsbasiert und variiert je nach Objekt, Sparte und Warenwert zwischen 8% und 20% vom Zuschlagspreis zzgl. MwSt. (9,28% - 23,2% inkl. MwSt.) Als Besonderheit berechnen wir keine Katalog- oder Abbildungskosten.

Was passiert mit unverkauften Objekten?

Für unverkaufte Objekte entstehen keine Kosten. Diese können reduziert ein weiteres Mal in einer Auktion oder unserem Shop angeboten werden.

Gibt es einen Mindestpreis für meine Objekte?

Wir vereinbaren mit Ihnen für jedes Objekt einen Limitpreis. Unter diesem Preis dürfen wir Ihr Objekt nicht ohne Ihre Zustimmung verkaufen.

Sind meine Objekte Versichert?

Ihre Waren sind bei uns ab Übernahme zum Limitpreis gegen Feuer, Wasser, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen versichert.

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